Die Resolution der Vereinten Nationen zur Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch Armenien

Die Resolution der Vereinten Nationen zur Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch Armenien

Noch lange nach Ausbruch des Bergkarabach-Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan konnte das Problem die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft verstärkt auf sich nicht lenken. In der ersten Phase des Konfliktes interessierte die Lösung des Konflikts die Weltöffentlichkeit wirklich gar nicht. Weil der Konflikt als einer der Gründe für Zerfall der Sowjetunion galt, könnte daher die frühere Lösung des Konfliktes den Zerfall der Sowjetunion verhindern. Das Interessanteste ist daran, dass der Bergkarabach-Konflikt nämlich nach dem Drehbuch des Kreml entstanden war. Um die Aufmerksamkeit von den inneren Problemen des Landes abzulenken, folgte die sowjetische Führung dem Prinzip „Teile und Herrsche“. Und hiermit wollte sie Freiheitskampf in den mit der Sowjetunion verbündeten Ländern unterbinden. Dieses Vorhaben der sowjetischen Regierung kehrte selbst wie Bumerang in die Sowjetunion zurück, sodass die Entstehung von Konflikten den Zerfall der Sowjetunion nicht verhinderte, sondern ihn beschleunigte. Um sich die Unterstützung der Weltöffentlichkeit zu verschaffen, starteten Armenier bereits vor Beginn des Konfliktes eine groß angelegte Kampagne gegen Aserbaidschan. Dabei wurde auch von den Möglichkeiten der armenischen Lobby in einem großen Ausmaß Gebrauch gemacht. Bereits im Jahre 1992 hatten die armenischen Streitkräfte groß angelegte Militäroperationen in aserbaidschanischem Gebiet geführt. Diese aggressiven Aktionen der armenischen Streitkräfte brachten den offenen Verstoß gegen die internationalen völkerrechtlichen Normen mit sich. Es wurde trotzdem kein sachliches Urteil von den internationalen Organisationen über Verbrechen der armenischen Streitkräfte gefällt. Es wurden wohl etliche Resolutionen und Erklärungen von den Vereinten Nationen, der OSZE und der EU verabschiedet. Auf die Gründe des Konfliktes wurde hier dennoch nicht eingegangen. Es war außerdem auf keinen Unterschied zwischen Täter und Opfer auf den Unterlagen zu stoßen. Im Jahr 1991 erklärte Aserbaidschan seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion und wurde im März 1992 als neues Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen. Und hinterher wandte Aserbaidschan sich an die Vereinten Nationen und rief sie auf, gegen aggressive Handlungen Armeniens vorzugehen. Auf Ersuchen der aserbaidschanischen Republik reiste eine Delegation der Vereinten Nationen in die Region und berichtete dem Generalsekretär der Vereinten Nationen darüber. Der Generalsekretär teilte darauf mit, dass er die Bemühungen der OSZE um die Lösung des Konfliktes begrüße. Außerdem erklärte er sich bereit, der OSZE zu helfen, das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Das waren schon die ersten Symptome der kalten Haltung der Weltöffentlichkeit gegenüber dem Problem.

Im Jahr 1992, nach der Eroberung von Schuscha, musste Aserbaidschan sich erneut an die Vereinten Nationen wenden. Am 12.Mai wurde die Frage auf der Sitzung des Sicherheitsrates erörtert. Der Sicherheitsrat beschränkte sich leider nur auf eine Erklärung. In der Erklärung hieß es, dass man über die Verschlechterung der Lage in Bergkarabach beunruhigt sei. Darüber hinaus wurde dabei die Wichtigkeit der Unterstützung zu den Vertriebenen und Flüchtlingen zum Ausdruck gebracht.    

   

Resolution 822

1993 wurde ein anderer aserbaidschanischer Bezirk (Kelbedschar) durch Truppen der Republik Armenien besetzt. Aserbaidschan wandte sich diesbezüglich an die Vereinten Nationen und forderte dazu auf, die Aggressoren für ihre Taten zu beurteilen. Am 6.April wurde die Erklärung des Vorsitzenden des Sicherheitsrates verabschiedet. In der Erklärung wurde das Problem jedoch nicht richtig beurteilt. Keine Bewertung der aggressiven Politik Armeniens ist leider in dieser Erklärung zu finden. Angeblich wurde die Besetzung von Kelbedschar durch örtliche Armenier durchgeführt, heißt es außerdem in der Erklärung. Der Sicherheitsrat der VN verabschiedet am 30.April die erste Resolution zum Bergkarabach-Konflikt. Die Resolution 822 des Sicherheitsrates der VN entstand auf der Grundlage der Erklärungen des Vorsitzenden des Sicherheitsrates vom 29.Januar und 6.April 1993. In der Resolution heißt, dass die Stabilität und Frieden in der Region in Gefahr sei. Außerdem wird dabei die Sorge um Anstieg der Anzahl von Flüchtlingen zum Ausdruck gebracht. In der Resolution wurde darauf hingewiesen, dass die Bewältigung der durch den Konflikt entstandenen Probleme wichtig sei. Darüber hinaus rief der Sicherheitsrat Armenien dazu auf, der Besetzung und den militärischen Operationen ein schnelles Ende zu setzen und seine Truppen aus Kelbedschar und anderen besetzten aserbaidschanischen Gebieten zurückzuziehen. Die Resolution vermochte es nicht, den Frieden in der Region zu konsolidieren. Erstens deswegen, weil sie mit üblichen Worten beladen war und keine konkrete Bewertung des Problems enthielt. Andererseits war es keine Vollstreckungsmechanismen für die in der Resolution dargestellten Urteile zu finden. Obgleich die Besetzung aserbaidschanischer Gebiete in der Resolution bestätigt wird, bleibt der Name des Täters unbekannt.

 

Die Übersetzung der Resolution  

Die Resolution 822 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30.April 1993   

Unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 29. Januar' und vom 6. April' 1993 betreffend den Berg-Karabach-Konflikt, Kenntnis nehmend von dem Bericht des Generalsekretärs vom 14. April 19936 , mit dem Ausdruck seiner ernsthaften Besorgnis über die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Republik Armenien und der Aserbaidschanischen Republik, höchst beunruhigt angesichts der Eskalation der bewaffneten Feindseligkeiten und insbesondere der jüngsten Invasion des aserbaidschanischen Bezirks Kelbadschar durch örtliche armenische Streitkräfte, besorgt darüber, dass diese Situation den Frieden und die Sicherheit in der Region gefährdet, mit dem Ausdruck seiner ernsten Besorgnis über die Vertreibung einer großen Anzahl von Zivilpersonen und die humanitäre Notsituation in der Region, insbesondere im Bezirk Kelbadschar, in Bekräftigung der Achtung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit aller Staaten der Region, sowie in Bekräftigung der Unverletzlichkeit der internationalen Grenzen und der Unzulässigkeit der Anwendung von Gewalt zum Gebietserwerb. mit dem Ausdruck seiner Unterstützung für den Friedensprozess, der zur Zeit im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa stattfindet, und zutiefst besorgt über die störenden Auswirkungen, welche die Eskalation der bewaffneten Feindseligkeiten auf diesen Prozess haben kann,

1. verlangt die sofortige Einstellung aller Feindseligkeiten und feindseligen Handlungen, mit dem Ziel, eine dauerhafte Waffenruhe herzustellen, sowie den sofortigen Abzug aller Besatzungskräfte aus dem Bezirk Kelbadschar und aus anderen in jüngster Zeit besetzten Gebieten Aserbaidschans;

2. fordert die beteiligten Parteien nachdrücklich auf, die Verhandlungen zur Beilegung des Konflikts im Rahmen des Friedensprozesses der Minsker Gruppe der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sofort wiederaufzunehmen und alles zu unterlassen, was einer friedlichen Lösung des Problems hinderlich ist;

3. fordert ungehinderten Zugang zu der Region, insbesondere zu allen von dem Konflikt betroffenen Gebieten, für die internationalen humanitären Hilfsmaßnahmen, damit das Leid der Zivilbevölkerung gemildert werden kann, und erklärt erneut, dass alle Parteien verpflichtet sind, die Grundsätze und Normen des humanitären Völkerrechts einzuhalten;

4. ersucht den Generalsekretär, im Benehmen mit dem amtierenden Vorsitzenden der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie dem Vorsitzenden der Minsker Gruppe die Lage in der Region, insbesondere im aserbaidschanischen Bezirk Kelbadschar, zu beurteilen und dem Rat einen weiteren Bericht vorzulegen;

5. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben. Auf der 3205. Sitzung einstimmig verabschiedet.  

 

 


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